Gutachtertätigkeit

Die Erstellung eines Gutachtens durch einen objektiven Sachverständigen kann aufgrund von vielfältigen Fragestellungen notwendig sein. Als qualifizierter Gutachter stellen wir bei Sachfragen zunächst Tatsachen fest und ziehen danach gegebenenfalls Schlussfolgerungen. Ziel eines jeden Gutachtens ist die Verständlichkeit auch für einen Laien sowie die Nachvollziehbarkeit für einen Fachmann. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, sowie die Zertifizierung erreicht.

Als Sachverständige geben wir unser Fachwissen an unsere Auftraggeber weiter, stellen Tatsachen fest oder ziehen Schlüssen zu erhaltenen Fragestellungen. Unsere Gutachten enthalten allgemein vertrauenswürdige Beurteilung von Sachverhalten im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Das Fazit unsere Sachverständigengutachten halten wir entweder mündlich oder schriftlich fest.

Unsere Gutachtertätigkeit im privaten als auch gerichtlichen Bereich erstreckt sich unter anderem auf:

  • Gutachten auf den Gebieten des Rechnungswesens bzw. Kostenrechnung
  • Gutachten zu steuer-, unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • Sanierungs- und Insolvenzgutachten
  • Gutachten zu Kridatatbeständen