Wirtschaftsprüfung

  • gesetzliche Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen
  • freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Prüfung von Konzernabschlüssen
  • Prüfung von Vereinen und Stiftungen
  • Prüfung von Gründungs- und Umgründungsbilanzen von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften
  • Prüfung zur Spendenbegünstigung
  • Reviews von Zwischenabschlüssen
  • Gebarungsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen und sonstige gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen

IMG_2196Ein Bestätigungsvermerk bzw. ein Urteil eines externen objektiven Prüfers erhöht das Vertrauen in Ihr Rechenwerk. Diese vertrauensbildende Maßnahme betrifft nicht nur Ihre Gesellschafter und Finanzinvestoren, sondern auch Ihre Kunden, Lieferanten und Ihre finanzierenden Banken. Unsere Stärke liegt in einem schlanken hochqualifizierten Prüfungsteam ohne ständige Fluktuation von Mitarbeitern. Die langjährige Erfahrung in unternehmens- und steuerrechtlichen Themenkreisen ermöglicht eine rasche und effiziente Prüfungsdurchführung.

Durch eine Wirtschaftsprüfung wird eine verlässliche Information an alle Stakeholders gewährleistet. Im Zuge der Prüfung werden die gewonnenen Erkenntnisse auch für zukünftige Chancen und Risiken analysiert, um dadurch Anregungen und Informationen für das weitere wirtschaftliche Bestehen geben zu können.